Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
- Die nachfolgenden AGB gelten für jeden, der die auf der Internetplattform
- www.holsteinoffice.de enthaltenen Leistungen in Anspruch nehmen möchte.
Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser nachfolgenden (für private und gewerbliche Nutzer) Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vertrages unwirksam, so wird dadurch die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen nicht berührt. Sie bleiben für beide Teile wirksam. In einem Fall der Unwirksamkeit einer einzelnen Bestimmung bemühen sich die Vertragspartner, eine neue Vereinbarung unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen zu erreichen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Für private Anwender:
- 1. Für die weitergehende Bildbestellung gilt die AGB der PICTOGRANDE UG.
- 2. Eine Haftung für Mangelfolgeschäden ist ausgeschlossen. Weitergehende Ansprüche des Bestellers - gleich aus welchem Rechtsgrund - sind ausgeschlossen. Eine Haftung für Beschädigungen oder den Verlust von Dateien auf bestellereigenen oder sonstigen Datenträgern sowie auf den elektronischen Datenübertragungswegen und Netzwerken ist ausgeschlossen.
- 3. Das Urheberrecht an sämtlichen Inhalten dieser Web-Site steht dem Fotografen der auf www.holsteinoffice.de publizierten Bilder zu. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urhebergesetzes bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung. Das gilt insbesondere für Vervielfältigungen, Bearbeitungen sowie die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen.
- 4. Bei jeglicher unberechtigten (ohne Zustimmung des Fotografen erfolgten) Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen Nutzungshonorars zu zahlen, vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche.
Für gewerbliche Anwender:
- 1. Jede Nutzung des Bildmaterials ist honorarpflichtig. Dies gilt auch bei Verwendung eines Bildes als Vorlage für Zeichnungen, Karikaturen, nachgestellte Fotos, bei Verwendung für Layoutzwecke und Kundenpräsentationen sowie bei Verwendung von Bilddetails, die mittels Montagen, Fotocomposing, elektronischen Bildträgern oder ähnlichen Techniken Bestandteil des neuen Bildes werden.
2. Honorare sind vor Verwendung zu vereinbaren. Sie richten sich nach Medium, Art und Umfang der Nutzung, die anzugeben sind. Erfolgt keine Honoraranfrage durch den Besteller oder keine sonstige Honorarvereinbarung, wird automatisch nach den jeweils geltenden Honorarsätzen von www.holsteinoffice.de berechnet. Macht der Besteller keine genauen Angaben, ist www.holsteinoffice.de berechtigt, ein Pauschalhonorar anzusetzen.
- 3. Die Honorare gelten nur für die einmalige Nutzung für den angegebenen Zweck, Umfang und Sprachraum. Jede weitere Nutzung ist erneut honorarpflichtig und bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung.
- 4. Wird ein bebildertes Objekt (wie z. B. ein Buch, ein Prospekt ect.) in einem neuen Medium abgebildet, so ist für das darauf erkennbare Fotomotiv erneut Honorar fällig, unabhängig von bereits honorierten Nutzungsrechten für das gleiche Bild im ursprünglichen Verwendungszusammenhang. Dies gilt insbesondere bei der Nutzung zu Werbezwecken.
- 5. Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen gesondert vereinbart werden und bedingen mindestens einen Aufschlag von 200 % des jeweiligen Grundhonorars.
- 6. Sobald der Besteller bekundet hat, dass er das gelieferte Bildmaterial ganz oder teilweise nutzen will, ist www.holsteinoffice.de berechtigt, ihm die Vergabe von Nutzungsrechten in Rechnung zu stellen, auch wenn die Veröffentlichung oder sonstige Nutzung noch nicht erfolgte.
- 7. Zur Entscheidung über den Erwerb von Nutzungsrechten übersandtes Bildmaterial (Auswahlsendung) wird ohne Berechnung von Blockierungsgebühren längstens innerhalb einer Frist von 10 Tagen nach Erhalt zur Verfügung gestellt. Ausnahmen müssen im Einzelfall vereinbart werden.
8. Falls die vorgesehene Veröffentlichung oder sonstige Verwendung nicht erfolgt, kann ein bereits bezahltes Honorar nicht zurückerstattet werden.
- 9. Honorarzahlungen müssen immer unter der Angabe des Bildmotivs geleistet werden. Ohne diese Angabe wird eine zusätzliche Aufwandsentschädigung erhoben, die sich nach dem Umfang des zusätzlichen Aufwands richtet. Außerdem ist uns bei der Abrechnung genau anzugeben, welches Bild in welcher Publikation an welcher Stelle verwendet wurde.